Der betriebliche Datenschutzbeauftragte
Die Bestellung eines DSB ist erforderlich bei automatisierter Datenverarbeitung,
- wenn mehr als 9 Personen Zugriff auf die personenbezogenen Daten haben
- bei geschäftsmäßiger Übermittlung
- bei Markt- und Meinungsforschung
- bei Verfahren, die der Vorabkontrolle unterliegen
Die Aufgaben des DSB:
- Sicherstellung der Einhaltung des BDSG und anderer Datenschutzbestimmungen
- Schulung und Beratung
- Entwicklung von Datenschutzkonzepten
- Durchführung von Kontrollen
- Ordnungsgemäße Anwendung der DV-Programme
- Verpflichtung auf das Datengeheimnis
- Vertretung des Unternehmens in Bezug auf den Datenschutz