Der betriebliche Datenschutzbeauftragte

Die Bestellung eines DSB ist erforderlich bei automatisierter Datenverarbeitung,
 
  • wenn mehr als 9 Personen Zugriff auf die personenbezogenen Daten haben
  • bei geschäftsmäßiger Übermittlung
  • bei Markt- und Meinungsforschung
  • bei Verfahren, die der Vorabkontrolle unterliegen


Die Aufgaben des DSB:

  • Sicherstellung der Einhaltung des BDSG und anderer Datenschutzbestimmungen
  • Schulung und Beratung
  • Entwicklung von Datenschutzkonzepten
  • Durchführung von Kontrollen
  • Ordnungsgemäße Anwendung der DV-Programme
  • Verpflichtung auf das Datengeheimnis
  • Vertretung des Unternehmens in Bezug auf den Datenschutz

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