Datenschutz im Unternehmen
Um den Schutz der Daten im Unternehmen zu gewährleisten, sind gem. § 9 Satz 1 BDSG technisch-organisatorische Maßnahmen zu ergreifen. Hier sind 8 Kontrollmechanismen besonders zu berücksichtigen, und zwar:
- Zutrittskontrolle
- Zugangskontrolle
- Zugriffskontrolle
- Weitergabekontrolle
- Eingabekontrolle
- Auftragskontrolle
- Verfügbarkeitskontrolle
- Trennungskontrolle