Zugriffskontrolle

Berechtigte  sollen ausschließlich auf diejenigen Daten zugreifen können, für die sie eine Zugriffsberechtigung haben. Personenbezogene Daten dürfen bei der Verarbeitung, Nutzung und nach der Speicherung nicht unbefugt gelesen, kopiert, verändert oder entfernt werden können.




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